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GESELLSCHAFTSRECHT

Mehrere Personen - ein Unternehmen.

Die Gestaltung der Zusammenarbeit und Beteiligung mehrerer Personen in einem Unternehmen stellt eine besondere Herausforderung dar, weil es dabei gilt, stabile Verhältnisse zu schaffen und Konflikte zu antizipieren. Dies erfordert erhebliche Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Judikatur.

Aber nicht nur bei der Gründung von Gesellschaften, sondern auch wenn sich im Laufe der Zeit die ursprünglichen Umstände ändern und die Überführung einer Gesellschaft in eine neue Rechtsform notwendig wird, unterstützen wir unsere Mandanten - gemeinsam mit deren jeweiliger steuerrechtlicher Vertretung - bei der Umsetzung dieses Vorhabens.