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ARBEITSRECHT

Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Partner betrachten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Partner, einer funktioniert ohne den Anderen nicht.

Damit diese Partnerschaft friktionsfrei funktioniert, aber auch im Konfliktfall "klare Spielregeln" herrschen, ist ein juristisch sauberer Arbeitsvertrag notwendig. Wir bieten Ihnen bei der Verfassung oder Überprüfung von Dienstverträgen kompetente Unterstützung, begleiten Sie aber auch im Konfliktfall.